Anmeldung zum Karnevalsumzug
Anmeldungen zum Karnevalszug können direkt hier über das Formular vorgenommen werden.
* Die mit einem Stern markierten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden!
Bitte beachtet folgende Hinweise!
Jedem Motivwagen wird durch den Veranstalter eine Nummer zugeteilt.
Diese Nummer wird den Teilnehmern vorab bzw. am Tag des Umzuges augehändigt
und ist gut sichbar an der Zugmaschine (z.B. Traktor) zu befestigen.
Sicherheitsvorschriften:
1. Wir weisen explizit darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Personen mit dem Motivwagen
zum Rosenmontagsumzug zu befördern. Die Polizeiinspektion Daun hat massive Kontrollen
angekündigt und wird Verstöße auch entsprechend ahnden!
2. Begleitpersonen während des Umzuges: Je Achse sind zwei Begleitpersonen mit Warnweste
erforderlich, es sei denn, das Sachverständigengutachten sieht eine höhere Anzahl an
Begleitpersonen vor. Für die Begleitpersonen gilt ein striktes Alkoholverbot.
3. Es ist untersagt Wurfgeschosse, Konfetti (oder ähnliches), Bengalos, offenes Feuer,
Sprengkörper, etc. zu zünden oder zu werfen.
4. Die Musiklautstärke während des Zuges ist in einem angemessenen Maße einzustellen
(denkt an Kinder und Senioren).
5. Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche.
6. Teilnehmende Wagen müssen den Vorschriften des Merkblattes
„MB Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen“ entsprechen.
7. Des Weiteren ist es innerhalb der Verbandsgemeinde Gerolstein Pflicht,
eine Abnahme des Wagens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
(TÜV, DEKRA, etc.) vornehmen und auch bescheinigen zu lassen, sofern die
Betriebserlaubnis erloschen ist (Regelfall).
Weiterhin ist es erforderlich bei der Kfz-Haftpflicht Versicherung des Zugfahrzeuges eine Bescheinigung einzuholen welche belegt, dass der Versicherungsschutz auch bei Brauchtumsveranstaltungen gegeben ist.
Das Sachverständigengutachten und die Versicherungsbescheinigung muss dem Veranstalter KV Bunnes Alaaf Berndorf, Heike.Leyendecker@online.de bis spätestens 10.02.2023 vorliegen.